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Einwendungen  gegen Bauvorhaben TSW

Stadtverwaltung Trier

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Bürgerverein Pfalzel e.V.

Ringstr.  19

54293 Trier

Telefon  : 0651 / 78 178

eMail  : rjseibert@freenet.de

Datum   :  08.02.2006

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Genehmigungsantrag der Trierer Stahlwerk GmbH, Hafenstraße, 54293 Trier, zur Modernisierung und umwelttechnischen Sanierung des Stahlwerks vom 30.09.2005

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den oben genannten Antrag der Firma Trierer Stahlwerk GmbH erheben wir hiermit  Widerspruch.

Gründe:

1. Verkehrsanbindung

Es ist vorgesehen, die Hauptzufahrt zum Firmengelände über die Eltzstraße unmittelbar neben das Gelände der Firma Michelin zu verlegen.

Die derzeitige Einfahrt liegt in der Hafenstraße. Mit erheblichem öffentlichen Kostenaufwand ist hier für die anfahrenden LKW ein eigener Fahrstreifen angelegt worden. Die LKW können das Werk über das Hafengelände anfahren. Dies geschieht hier ohne Störung des innerörtlichen Personenverkehrs.

Das Schrottlager wird entsprechend der erweiterten Produktion vergrößert, von seiner Lage her aber nicht verändert. Eine andere Heranführung des Anlieferverkehrs ist von daher nicht begründet. Auch werden den Bereich der derzeitigen Zufahrt weiterhin schwere LKW mit Betriebsstoffen anfahren.

Der im Vergleich zur heutigen Situation ohnehin stark zunehmende LKW-Verkehr wird unnötig nahe an die Pfalzeler Wohngebiete herangeführt. Es kann nicht sichergestellt werden, dass anfahrende LKW die B 53 schon auf Höhe der beiden Kreisel verlassen. Vielmehr ist zu unterstellen, dass sie in hoher Zahl erst an der Verbindungsspange gegenüber Michelin abfahren und dadurch unmittelbar an den Wohnbereichen vorbeifahren.

Die vorliegenden Baupläne sind auf deutlich veralteten Planvorlagen erstellt. Diese enthalten nicht die neue Trasse der B 53 mit den beiden Kreiseln und zeigen das 2. Hafenbecken noch in voller Größe. Dadurch wird der Eindruck erweckt, anfahrende LKW hätten keine andere Möglichkeit, als von der Hafenseite her anzufahren. Die neue Verbindungsspange zur B 53, die für die Fahrer die schnellste und einfachste Anfahrt darstellt, ist in diesen Unterlagen noch nicht vorhanden.

Die Antragsunterlagen sind in folgenden Punkten nicht schlüssig:

Das Proterra-Gutachten zur Lärmentwicklung prognostiziert auf Blatt 20 / 21 Schrottanlieferungen pro Tag vom 1.575 Tonnen.  Dies entspricht 68 LKW mit durchschnittlich 23 t Ladung, die in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr anliefern werden.

Das Fließbild zu den Antragsunterlagen des TSW beziffert die Schrottbeschickung des Ofens auf 95 t / Stunde. Dies entspricht einer Tagesmenge von 2.280 Tonnen und erfordert mindestens 99 LKW-Ladungen. In der Zeit von 6:00 bis 22.00 Uhr ist also mit mehr als 6 LKW stündlich zu rechnen, die alleine zur Anlieferung des benötigten Schrotts erforderlich sind.

Ähnlich unschlüssig sind die Zahlen zum Abtransport der Schlacke. Das gleiche Gutachten schätzt auf Blatt 23 die tägliche Schlackemenge auf 175 Tonnen, die mit durchschnittlich 9 LKW abtransportiert werden soll.

Gleichzeitig wird die jährlich anfallende Schlackemenge mit 80.000 Tonnen prognostiziert. Dies ergibt bei 300 Arbeitstagen 267 Tonnen täglich und erfordert unter den gleichen Bedingungen mehr als 13 LKW je Arbeitstag.

Bezüglich des Abtransports der Fertigprodukte besteht die Absicht, diesen überwiegend durch Bahntransporte und Schiffsverladungen zu organisieren. Sichergestellt ist dies jedoch nicht. Es sind auch in diesem Bereich LKW-Transporte zu erwarten, insbesondere, da die per Schiff auszuliefernden Drahtrollen ja erst einmal in den Hafen gelangen müssen.

Weitere Transporte sind durch die Anlieferung von Produktionsmitteln und Betriebsstoffen sowie die Entsorgung von Abfällen und Filterstäuben zu erwarten.

Insgesamt entsteht durch den beantragten Betrieb des TSW ein enormer Schwerlastverkehr, der verantwortbar nicht bis auf wenige Meter an die Pfalzeler Wohnlagen herangeführt werden kann. Da alle anfahrenden Fahrzeuge das Werk auch wieder verlassen müssen, ist zwischen 6:00 und 22:00 Uhr mit einem LKW-Verkehr unterhalb eines fünf-Minuten-Taktes zu rechnen. Diese Verkehrsbelastung ist den nahen Wohngebieten wegen der damit verbundenen Lärm- und Schadstoffimmissionen nicht zuzumuten. Auch ist fraglich, ob die Eltzstraße für die Aufnahme eines derartigen Schwerlastverkehrs überhaupt konzipiert ist.

An der vorgesehenen Stelle kann durchaus die Zufahrt zu dem neuen Verwaltungsgebäude realisiert werden. Die Zufahrt für den Schwerverkehr hat  weiterhin über das Hafengebiet zu erfolgen.

2. Fertiglager

Das Fertiglager wird auf zusätzlich genutzten Flächen von 21.500 m²  bis auf 250 m an die Karolingerstraße herangeführt. Lärmschutzvorkehrungen sind nicht geplant. Während der Nachtzeit werden 24 Fahrten / Stunde mit Gabelstaplern prognostiziert. Dabei werden jeweils 2 Rollen Draht à 3,5 t befördert.

Direkt an den Fahrzeugen ist bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h ein Geräuschpegel von deutlich mehr als 100 dBA zu erwarten. Zusätzlich ist mit Schlaggeräuschen beim Ablegen der Drahtrollen zu rechnen.

Schon im Hinblick auf die Lärmsituation am Tage sind Lärmschutzmaßnahmen angezeigt. Die Firma hat anlässlich eines Gesprächs mit Vertretern des Bürgervereins Pfalzel die Aufschüttung eines Erdwalls zugesagt. Dabei ist zu beachten, dass auch im Bereich der Durchführung der Schienenanbindung ein wirksamer Lärmschutz

sichergestellt wird. Die Einrichtung eines wirksamen Lärmschutzes ist als Auflage in den Genehmigungsbescheid aufzunehmen

Wegen der unmittelbaren Nähe zum Pfalzeler Wohngebiet haben in diesem Bereich des Fertiglagers nächtliche Aktivitäten zu unterbleiben. Die Pläne weisen eine mit dem Buchstaben "G" gekennzeichnete weitere Fertiglagerfläche von ca. 6.750 m² aus. Unmittelbar daneben sind weitere 4.500 m2 als Reservefläche bezeichnet. Diese Flächen befinden sich zwischen der Produktionshalle und dem Michelingelände. Bei einer Lagerung der nächtlichen Produktion in diesem Bereich werden die angrenzenden Wohngebiete weit weniger belastet.

Nächtliche Aktivitäten in dem ortsnahen Teil des Fertiglagers sind zu untersagen.

3. Schlackeverarbeitung

Am 01.09.1994 wurde der Firma die Genehmigung zur Bearbeitung der anfallenden Elektroofenschlacke (EOS) auf dem Werksgelände erteilt. Das zerkleinerte Material wird als Wertstoff in erster Linie im Straßenbau verwendet. Zur Vermeidung von Stäuben macht die Genehmigung nur vage und völlig unzureichende Auflagen. So sind Verkehrs- und Abwurfflächen mit einer dichten Decke zu versehen. Die Verkehrsflächen sind regelmäßig zu reinigen. Die beim Brechen entstehenden Stäube sind – soweit möglich – zu erfassen und abzuscheiden. Die hierzu wirksamsten Maßnahmen, das Absaugen und Filtern, werden nicht angeordnet und auch nicht durchgeführt. Grenzwerte für eine maximale Freigabe von Luftschadstoffen werden nicht definiert.

Die Stadt Trier sieht sich derzeit nicht in der Lage, Unterlagen über das Zustandekommen des Genehmigungsbescheides (Antrag, Gutachten, Stellungnahmen anderer Behörden usw.) vorzulegen. Der Bürgerverein behält sich ausdrücklich vor, insoweit die Begründung des Widerspruchs zu ergänzen.

Die Jahresproduktion EOS liegt bei derzeit 50.000 Tonnen, nach der Modernisierung werden es voraussichtlich 80.000 Tonnen sein.

Literatur und andere Stahlerzeuger beschreiben den Anfall von EOS mit Werten zwischen 140 kg bis 160 kg je Tonne Stahl. Das Proterra-Gutachten bewegt sich mit den prognostizierten 80.000 Tonnen nahe der unteren Grenze.

Der Schlackebrecher steht heute im Bereich etwa hinter dem Schrottlager in Richtung Mosel, das Schlackelager erstreckt sich von dort in Richtung des Michelin-Geländes. Insbesondere von Radfahrern gibt es immer wieder Berichte über eine teilweise extreme Staubbildung beim Brechen und Einlagern der Schlacke.

In Zuge der geplanten Erweiterung soll der Schlackebrecher zwischen die neue Entstaubungsanlage und das Michelin-Gelände verlegt werden. Das Schlackelager wird sich von dort in Richtung Eltzstraße bis zu dem geplanten Verwaltungsgebäude ausdehnen.

Nach unserer Überzeugung ist eine ungeschützte Verarbeitung und die spätere Verladung der gebrochenen Schlacke nicht zulässig. Die offene Lagerung in der Nähe von Wohngebieten ist höchst bedenklich.

EOS verfügt über einen besorgniserregend hohen Gehalt an Schwermetallen. Nach einem Untersuchungsbericht des ECO-Umweltlabors, Köln, vom 18.01.1989 wurden in der Schlacke des damaligen Moselstahlwerks folgende Werte gemessen:

  Blei       920 mg/kg

  Cadmium   7,9   mg/kg

Dieses Analyseergebnis ist nicht in Frage gestellt worden. Das Labor selbst hat diese Werte als für EOS nicht ungewöhnlich hoch eingestuft.

Der Messbericht des LUWG vom 17.11.2005 hat an den Messpunkten 2 und 3, die diesem Emissionsstandort am nächsten liegen, bei den Depositionen von Blei und Cadmium erhebliche Überschreitungen festgestellt. Die höchste Überschreitung für Blei wurde im Juni 2005 mit einem Depositionswert von 588,9 mg/m² pro Tag gemessen. Der Grenzwert liegt bei 100 mg/m² pro Tag.

Die hohe Belastung durch Bleidepositionen im Umfeld des Trierer Hafens dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit auch durch die bei der Verarbeitung, Lagerung und Verladung der Schlacke entstehenden Stäube zurückzuführen sein.

Eine weitere Zunahme belasteter Stäube durch die oben beschriebene Verfahrensweise kann keinesfalls hingenommen werden. Ihre Entstehung ist im Gegenteil in jedem Falle zu verhindern. Im Bereich des Schlackebrechers kann dies nach unserem Ermessen nur durch eine Einhausung geschehen.

Aussagen über das Verhalten der Schlacke aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind in Bezug auf die Belastung durch Stäube völlig irrelevant. Bezüglich der Staubbelastung stellt sich alleine die Frage nach Anteilen an Schwermetallen, die unbestritten bei EOS außergewöhnlich hoch sind

Die bestehende Genehmigung ist zu widerrufen. Eine Zunahme der Durchgangsmengen um 60 % gegenüber dem heutigen Zustand ist nicht hinnehmbar. Eine zukünftige Verarbeitung kann nur unter völliger Vermeidung belastender Stäube in allen Verarbeitungsbereichen zugelassen werden.

4. Schadstoffimmissionen

Das Gutachten der Proterra GmbH zur Immission von Luftschadstoffen behandelt unter Tnr. 9.2 die Immissionszusatzbelastung durch den zukünftigen Betrieb der TSW GmbH. Bei voller Ausschöpfung der genehmigten Grenzwerte wird für Blei eine über der Irrelevanzschwelle liegende Zusatzbelastung im Bereich der Abluft von 3,47 % ermittelt, für Cadmium von 19,58 %. Im Bereich der erwarteten Depositionen beträgt die Zunahme bei Blei sogar 19,05 %, bei Cadmium 68,54 %.

Angesichts des Ergebnisses des LUWG-Berichtes vom 17.11.2005 mit erheblichen Überschreitungen an den Messpunkten 2 und 3 für diese Inhaltsstoffe sind weitere Zusatzbelastungen indiskutabel.

Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass dieses Gutachten die Belastung der Umwelt durch den Verkehr und durch die Schlackeverarbeitung nicht einbezieht. Durch diese beiden Bereiche wird die prognostizierte Belastung der Umwelt auch bezüglich der Luftschadstoffe ganz erheblich höher als berechnet ausfallen.

Die Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen müssen aber im Gegenteil dazu führen, dass die Belastung durch Luftschadstoffe, insbesondere durch Schwermetalle, gegenüber der heutigen Situation deutlich verbessert wird.